Qualifikationsrichtlinien für das Landeskader Segelkunstflug BW
1. Definition
Die D-Kader sind die Landesleistungskader, bestehend aus den Spitzensegelkunstflugsportlern des Baden-Württembergischen-Luftfahrtverbandes.
Der D1-Kader (-Vollacro-) beherbergt die Segelkunstflugpiloten der Meisterklasse des BWLV, die noch keinem Bundeskader angehören.
Der D2-Kader (-Halbacro-) beherbergt die Segelkunstflugpiloten der Aufsteigerklasse des BWLV.
2. Bedingung der Mitgliedschaft
Mitglied im BWLV.
3. Zweck
Förderung der Wettbewerbssegelkunstflugsportler mit Hinführung zum Bundeskader.
4. Förderung
In erster Linie ist die Förderung von Trainingsmaßnahmen des D1 und des D2 Kaders vorge-sehen. Eine Förderung von Einzelsportlern kann in Absprache mit dem Segelflugreferenten des BWLV und dem Fachausschuß Segelflug auf Antrag erfolgen.
Da vorwiegend die Förderung von Trainingsmaßnahmen vorgesehen ist, können auch Angehörige des A- und B-Kaders Segelkunstflugs, die Mitglied in einem Luftsportverein des BWLV sind, Nutznießer von Förderungsmaßnahmen sein.
5. Größe des D1- und des D2-Kaders
Die Größe der Kader ist auszurichten an den Quoten der BWLV - Teilnehmer an der deutschen Meisterschaft im Segelkunstflug, sowohl in der Meisterklasse als auch in der Aufsteigerklasse und einer ausreichenden Zahl Reservepiloten.
6. Qualifikation (Disqualifikation)
Die Qualifikation für die Mitgliedschaft im D1-Kader erfolgt über die baden-württembergische Landesmeisterschaft im Segelkunstflug oder über die deutsche Meisterschaft im Segelkunstflug. Qualifiziert ist der baden-württembergische Landesmeister der Meisterklasse, sowie die Piloten, die 60% der Maximalpunktzahl der bekannten, geflogenen Programme (Bekannte Pflicht, Kür, jedoch ohne Finalkür) erreichen.
Die Qualifikation für die Mitgliedschaft im D2-Kader erfolgt über die baden-württembergische Landesmeisterschaft im Segelkunstflug oder über die deutsche Meisterschaft im Segelkunstflug. Qualifiziert ist der baden-württembergische Landesmeister der Aufsteigerklasse, sowie die Piloten, die 60% der bekannten, geflogenen Programme (Bekannte Pflicht, Kür, jedoch ohne Finalkür) erreichen.
Eine Disqualifikation kann aufgrund von unsportlichem Verhalten nur durch den Fachausschuß Segelflug des BWLV erfolgen.
7. Dauer der Kaderzugehörigkeit
Die Mitgliedschaft im D1- und D2 -Kader beginnt mit der Berufung durch den Fachreferenten für Segelkunstflug im BWLV nach erfolgreicher Qualifikation nach Punkt 6.
Bei Überschreiten der maximalen Kadergröße von jeweils 20 Mitgliedern wird der Kader ent-sprechend der Rangliste der letzten baden-württembergischen Meisterschaft im Segelkunstflug auf 20 verkleinert.
Die D1- und D2-Kader werden nach jeder baden-württembergischen Landesmeisterschaft nach den Qualifikationskriterien des Punktes 6 neu gebildet.
Wird ein Pilot nach erfolgter Qualifikation über die deutsche Meisterschaft in den Landeskader berufen, so gilt die Mitgliedschaft bis zum Ende der nächsten baden-württembergischen Landesmeisterschaft oder bis zum Aufstieg in einen Bundeskader.
8. Trainingsmaßnahmen
Die Teilnahme an einer jährlichen Trainingsmaßnahme des jeweiligen Kaders ist für alle Kader-mitglieder Pflicht, wenn kein triftiger Hinderungsgrund (z. B. Examen, Geburt eines Kindes, oder ähnliches) vorliegt. Die Trainingsmaßnahme wird vom BWLV bezuschußt.
9. Trainer
Der D1-Kader wird von einem fachkundigen, wettbewerbs- oder juryerfahrenen Trainer betreut.
Der D2-Kader wird von einem fachkundigen, wettbewerbs- oder juryerfahrenen Trainer, oder einem erfahrenen A-, B-, oder D1-Kaderpiloten betreut. In Ausnahmefällen kann die Betreuung auch durch einen ausgebildeten Segelkunstfluglehrer erfolgen.
10. Ausschluß aus dem Kader
Aufgrund von unsportlichem Verhalten kann ein Ausschluß aus dem Kader durch den Fachausschuß Segelflug des BWLV erfolgen.
Die nachgewiesene Verwendung von Dopingmitteln führt zum sofortigen Ausschluß aus dem Kader.
11. Inkrafttreten der Kaderrichtlinen und Kadererstberufung
Die Kaderrichtlinen treten am 1. März 1998 in Kraft.
Die Erstberufung in den D1- und D2-Kader erfolgt durch den Fachreferenten für Segelkunstflug im BWLV.
Auswahlkriterium ist die Qualifikation nach Punkt 6 bei der baden-württembergischen Meisterschaft im Segelkunstflug.
Weinelt / Eisele / Fink
Präsident des BWLV / Segelflugreferent des BWLV / Segelkunstflugreferent des BWLV
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