
|
| Regelwerk |
 |
 |
 |
|
 |

Das geltende Regelwerk für den Segelkunstflug entstand Ende der 1970er und wird entsprechend dem technischen und sportlichen Fortschritt ständig weiterentwickelt.
Zuständig für das Reglement sowohl im Motor- als auch Segelkunstflug ist die Internationale Kunstflugkommission (CIVA = Commission Internationale de Voltige Aérienne) der FAI.
Als Grundlage für die Durchführung internationaler Kunstflug-Wettbewerbe gibt die CIVA die Sektion 6 des FAI Sporting Code heraus. Der Teil 2 enthält alle einschlägigen Bestimmungen für den Segelkunstflug FAI Sporting Code Section 6, Part 2
Als Richtlinie für Segelkunstflug-Wettbewerbe im Bereich des DAeC gibt es die deutsche Übersetzung des Sporting Code, Sektion 6, Teil 2.
Im Sporting Code sind alle Vorschriften und Verfahren für die Durchführung von Wettbewerben und die Bewertung von Kunstflugprogrammen zusammengefasst.
Jede irgendwie mit einem Segelflugzeug fliegbare Kunstflugfigur ist im sogenannten Aresti-Katalog aufgelistet. Der Katalog basiert auf dem "Aresti-System", das der spanische Kunstflieger José Luis Aresti ursprünglich für den Motorkunstflug entwickelte. Der Aresti-Katalog wurde erstmals bei der Motorkunstflug-Weltmeisterschaft 1960 angewandt.
Seit 1991 gibt es davon eine Version für den Segelkunstflug. Bis Mai 2005 hiess diese GAF-Katalog (Glider Aerobatic Figures). Inzwischen wurde der Name in
"Aresti System, Glider Version" geändert, um den Copyright-Ansprüchen der Nachkommen von J.-L. Aresti gerecht zu werden.
Aus dem selben Grund kann der Aresti-Katalog nicht mehr kostenfrei von der CIVA-Website heruntergeladen werden.
|
|
|